1.Allgemeine Geschäftsbedingungen                    Stand 6.01.2025

 

 

1.1 Anwendungsbereich

Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil, des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages. Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Weitere oder anderslautende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Es gelten die SIA Normen SIA118/380 und SIA118 soweit deren Bestimmungen nicht in Wiederspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

1.2 Offerte

Offerten der Firma Käser Bau und Haustechnik sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, während drei Monaten gültig. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen und Muster usw. bleiben geistiges Eigentum der Firma Käser Bau und Haustechnik und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt, kopiert, noch Dritten mitgeteilt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

1.3 Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag beinhaltet eine grobe Auflistung der geplanten Aufwände. Die Arbeiten werden nach effektivem Aufwand durchgeführt und transparent rapportiert und in Rechnung gestellt.

Kostenvoranschläge der Firma Käser Bau und Haustechnik sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, während drei Monaten gültig. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung vom Kostenvoranschlag können nachträglich verrechnet werden. Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen und Muster usw. bleiben geistiges Eigentum der Firma Käser Bau und Haustechnik und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt, kopiert, noch Dritten mitgeteilt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

1.4 Vertragsabschluss

Der Werkvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde die Annahme schriftlich oder mündlich bestätigt hat.

Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die

konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

Die Käser Bau und Haustechnik bleibt frei in der Wahl ihrer Subunternehmer und Lieferanten. Material, Apparate und Fabrikate werden im Rahmen gleicher Qualität, Funktion und Leistung geliefert.

Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich. Mehrpreise werden auf derselben Kalkulationsbasis wie die Hauptofferte erstellt.

Regierarbeiten werden nach den aktuell gültigen Tarifen des geltenden Tarifs wie Absatz 2 ersichtlich abgerechnet. Allfällige Rabatte gelten nicht auf Regiearbeiten.

 

Die Firma Käser Bau und Haustechnik hat Anspruch auf monatliche Abschlagszahlungen. Vor Baubeginn werden vom Gesamtbetrag des Kostenvoranschlages 30% Akonto in Rechnung gestellt. Ausser den Anschaffungskosten von Material übersteigen die 30%. In diesem Fall wird das Material Brutto Akonto in Rechnung gestellt.

Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen und Abschlagszahlungen innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Käser Bau und Haustechnik.

 

1.5 Materialpreise

Materialpreise können jederzeit bei unseren Lieferanten ändern. Daher behalten wir uns das Recht vor Materialpreise nachträglich anzupassen.

1.6 Lieferverzögerungen

Wir bemühen uns die Arbeiten termingerecht durchzuführen. Doch bei Unvorhersehbarem wie Lieferengpässe, Notfällen Dritter oder bei nicht termingerechter Übergabe des Bauplatzes, nehmen wir uns das Recht vor, den Abgabetermin jederzeit zu verschieben.

Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.

1.7 Zahlungsbedingungen

Skonto:

Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die Firma Käser Bau und Haustechnik 2% Skonto.

Bei Abzug des Skontos nach den 10 Tagen wird der Skonto nachträglich und mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 CHF in Rechnung gestellt. Verzögerungen Dritter oder Abwesenheit werden nicht berücksichtigt.

Zahlungsfrist:

Alle Rechnungen müssen innerhalb 30 Tagen beglichen werden.

Mahnverfahren:

1. Mahnung nach 30 Tagen

2. Mahnung nach 40 Tagen inkl. Mahngebühr von 50 CHF.

Falls nach 50 Tagen keine Zahlung erfolgt, werden wir das rechtliche Inkasso einleiten. Betreibungsgebühren und Inkassokosten sowie Verzugszins nach Art: 104 OR. werden dem Schuldner belastet.

1.8 Rechnung

Bei fehlerhaften Rechnungen muss dies innert 20 Tagen mündlich oder schriftlich gemeldet werden. Bei Überschreiten des 10. Tages entfällt der Skonto.

Nach 20 Tagen entfällt das Einsprache Recht und die Rechnung gilt als anerkannt.

1.9 Mängel

Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Diese werden mit dem Kunden besprochen und durch die Firma Käser Bau und Haustechnik beseitigt, wenn Sie die SIA Toleranzen überschreitet.

Das Rückhalten einer Zahlung ist nicht gestattet. Die Firma Käser Bau und Haustechnik nimmt sich das Recht vor, die Mängel erst zu beseitigen, wenn keine Schuld gegenüber der Firma Käser Bau und Haustechnik besteht.

1.10 Garantie

Die zwei Jahre Garantiefrist beginnen mit der Abnahme des Werkes resp. mit der Übergabe der Schlussrechnung. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Fabrikationsfehler/ Montagefehler oder Defekte die bei normalem Betrieb, unter Ausschluss normaler Abnützung während der Garantiezeit auftreten. Schadenersatz und Regressansprüche sind von der Garantie ausgeschlossen.

Produkte die nicht von der Firma Käser Bau und Haustechnik an die Bauherrschaft verkauft wurden, ist von jeglicher Garantieleistung ausgeschlossen.

Ein Garantie Anspruch ist erst geltend, wenn keine Schuld gegenüber der Firma Käser Bau und Haustechnik besteht.

1.11 Haftung

Produkte die nicht von der Firma Käser Bau und Haustechnik an die Bauherrschaft verkauft wurden, ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Die Firma Käser Bau und Haustechnik haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Des Weiteren haftet die Firma Käser Bau und Haustechnik nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Schliesslich haftet die Gesellschaft auch nicht für Schäden entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Pandemie, Energie- und Rohstoffmängel etc.

1.12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist CH-3600 Thun. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

2.Tarife

Alle Preise Excl. MwSt.

2.1 Tarife Haustechnik

Sanitär, Heizung, Lüftung                                                                    SFr. pro Stunde

Normal Tarif                                                                                           100

Service Tarif bis 5 Stunden                                                                    120

Picket Zuschlag während den Öffnungszeiten                                  120 +  50% Zuschlag

Picket Zuschläge ausserhalb der Öffnungszeiten                              120 + 100% Zuschlag

 

2.2 Tarife Bau

Innenausbau umgebungsarbeiten etc.                                            SFr. pro Stunde

Normal Tarif                                                                                            95                  

Service Tarif bis 5 Stunden                                                                     110

Picket Zuschlag während den Öffnungszeiten                                  120 +  50% Zuschlag

Picket Zuschläge ausserhalb der Öffnungszeiten                              120 + 100% Zuschlag

 

2.3 Fahrzeug und Reise Spesen

Die Fahrtzeit für anreise wie die Lieferrung und von Materialen und Werkzeug werden verrechnet. Nach dem Geltenden Stunden Tarif.

Tarif Fahrzeugpauschale                                                                 SFr.

Bis 10 Km                                                                                            20

Bis 15 Km                                                                                            25

Bis 20 Km                                                                                            30

Bis 25 Km                                                                                            35

Bis 30 Km                                                                                            40       

Bis 35 Km                                                                                            45

Bis 40 Km                                                                                            50

Bis 45 Km                                                                                            55

Bis 50 Km                                                                                            60

Nutzung Absenkanhänger      pro Tag                                            25

Wiederholdende Lieferfahrten wie Beispiels Lieferrung von Kies oder abführen von Aushub werden effektiv mit 1.8 SFR/ Km verrechnet.

 

 

2.4 Werkzeug Tarif

Alle Preise Exklusive ausführungsarbeiten

                                                                                                          SFr.               Zusatz

Rohrgefrierapparat                                          pro Tag                      60                               

Geberit Schweissmaschine                             pro Tag                      45                    A        

Spülkompressor für Fussbodenheizung           pro Tag                     100                             

Spülgerät für Frostschutz & Entkalkung          pro Tag                       80                    D        

Notheizung bis 22.5 KW/h                               pro Tag                        35                               

Notheizung bis 22.5 KW/h                               pro Woche                  200                             

Notboiler 80 Liter 2.5 KW/h                              pro Tag                        15                               

Notboiler 80 Liter 2.5 KW/h                              pro Woche                  80                                                                                                                                          

Bodenschleifmaschine 250                             pro Tag                        150                  A/D

Fussbodenheizungs-Fräse                               pro Tag                        200                  A/D

Staubsauger Gross 400 m3/h                          pro Tag                        90                    D        

Parke- Fräse                                                    pro Meter                      10                    A

Nutfräse -35mm                                              pro Meter                      4                      A/C

Betonschleifer 1250 Watt                                pro Stunde                   25                    A/C

Spitzhammer 2500 Watt                                  pro Stunde                  15                    A        

Spitzhammer 750 Watt                                    pro Stunde                   7                      A        

Exzenter Schleifmaschine                               pro Stunde                    7                      B/C

Deckenschleifer 250                                        pro Stunde                   12                    B/C

 

Zusätzliche Kosten

A= Verschliffene Schleif & Frass mittel inbegriffen. Defekte, zerbrochene Schleifmittel werden separat verrechnet.

B= Schleifmittel werden separat verrechnet.

C= Inkl. Absaugmobil

D= Aufwand für Instruktion & Übergabe        Pauschal                     80

 

Einsatz Kernbohrgerät mit Sauger                  pro Tag                        15

Kernbohrung Beton 20- 79mm                        pro cm                         1

Kernbohrung Beton 80–119mm                      pro cm                         2

Kernbohrung Beton 120–159mm                    pro cm                         3

Kernbohrung Beton 160–199mm                    pro cm                         4

Kernbohrung Beton 200- 250mm                    pro cm                         6

 

Kernbohrung KS&BS 20- 80mm                       pro cm                         0.50

Kernbohrung KS&BS 80–119mm                      pro cm                         1.5

Kernbohrung KS&BS 120–159mm                    pro cm                         2.5

Kernbohrung KS&BS 160–199mm                    pro cm                         3

Kernbohrung KS&BS 200- 250mm                   pro cm                         4

           

2.5 Entsorgung Tarif

Unverbindlich sind abhängig vom Abnehmer können jederzeit ändern

                                                                                               Sfr pro Kg oder Einheit

Keramik Apparat (Service)                                                                10

Inert                                                                                                    0.26

Kehricht Brennbar                                                                              0.40

Holz A2                                                                                               0.22

Boiler Geschäumt -100 L                                                                    50

Boiler Geschäumt -300 L                                                                    75       

Heizkessel Isoliert                                                                                 40

Expansionsgefäss -200 L                                                                     50

Sondermüll auf anfrage

Miete von Mulden & Entsorgung’s Boxen                              Sfr pro Woche

Box 0.5-1.0 m3 pro Woche                                                                 10

 

Box 2.5 m3                                                                                            15

 

  Stand 6.01.2025